Eine neue Abmahnwelle zu Google Fonts rollt nach einem Urteil des Landgericht München auf alle, die eine Webseite betreiben, zu. Doch was sind eigentlich Google Fonts. Was muss ich als Webseitenbetreibender wissen und wie kann ich Google Fonts datenschutzkonform in meine Webseite einbauen? Wir klären auf.
Der Fall einer automatischen Übertragung einer IP-Adresse eines Webseiten-Besuchers durch Google Fonts wurde beim Landgericht München verhandelt. Das Gericht stellte eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers fest. Hierbei wurde das Recht der informationellen Selbstbestimmung nach § 823 Abs. 1 BGB bestätigt. Dazu gehört das Recht, selbst über die Weitervergabe und Nutzung der eigenen personenbezogenen Daten zu entscheiden. Somit stellen die automatische Weiterleitung der IP-Adresse wie auch die fehlende Einwilligung des Nutzers einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar und es können Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Um eine Webseite schön und individuell zu gestalten, stellt Google mit Google Fonts ein interaktives Verzeichnis von über 1000 Schriftarten zur Verfügung, in Englisch Fonts genannt. Eine große Auswahl an Schriftarten ist über Google Fonts frei verfügbar. Diese können sowohl lokal wie auch remote in die Seite eingebunden werden.
Damit dieser kostenlose Service Sie nicht teuer zu stehen kommt, sollten Sie Google Fonts nur lokal nutzen oder entsprechend die Einwilligung Ihrer Nutzer einholen. Denn die dynamische Nutzung über den Google Server verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung und es drohen Klagen und Abmahnungen wegen Google Fonts.
Wenn Sie eine Webseite betreiben, nutzen Sie wahrscheinlich auch Google Fonts. Doch es gibt zwei Arten Google Fonts DSGVO konform einzubinden und nur eine davon entspricht der Datenschutzverordnung. Werden die Schriftarten heruntergeladen und lokal auf dem Server gespeichert, können die Schriftarten beim Besuch der Webseite direkt vom eigenen Server nachgeladen werden. Anders verhält es sich bei Google Fonts remote. Hier werden die einzelnen Schriftarten bei einem Aufruf Ihrer Webseite vom Google Server geladen. Dabei werden automatisch personenbezogene Daten der jeweiligen Nutzer übermittelt. Eine Überprüfung ist deshalb unbedingt erforderlich, damit Sie nicht gegen die Datenschutzverordnung und die Persönlichkeitsrechte Ihrer Webseiten-Besucher und -Besucherinnen verstoßen.
Gerne helfen wir Ihnen bei der technischen Überprüfung Ihrer Webseite und erklären Ihnen, ob Sie Google Fonts richtig eingebunden haben. Wenn nicht, leiten wir die nötigen Schritte in die Wege.
*Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen erfolgt nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber. Die Kosten werden im Rahmen den Abmahn-Checks an den Kunden mitgeteilt.
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